Wenn Sie Übernachtungskosten in Verbindung mit Ihrer Reisetätigkeit hatten, wählen Sie "ja" aus. Zu den Übernachtungskosten zählen z.B. Aufwendungen
ein Hotel
eine Pension oder
eine Wohnung, die Sie zeitweise angemietet haben.
Alle Aufwendungen sollten Sie ggf. gegenüber dem Finanzamt belegen können.
Übernachtungskosten können nur in tatsächlich entstandener Höhe als Werbungskosten anerkannt werden, längstens jedoch an ein und derselben Tätigkeitsstätte im Inland für 48 Monate, danach höchstens bis zu 1.000 Euro im Monat.
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