Feldhilfe:
   		  		    (2024)		  
			Ende der vorhergehenden Leistung		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Haben Sie bereits zuvor Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung erhalten, tragen Sie das Ende der vorangegangenen Leistung ein.
Dadurch kann sich für Ihre Rente ggf. eine günstigere Besteuerung ergeben.