Feldhilfe:
lt. Nr. 7, 8 und 10 der Leistungsmitteilung
Tragen Sie hier die Einkünfte ein, die Ihr Anbieter in Nr. 7, Nr. 8 oder Nr. 10 der Leistungsmitteilung bescheinigt hat.
Diese Zahlungen entstammen u. a. aus:
- Nr. 7: Kapitalauszahlung aus einem Riester-Vertrag zum Rentenbeginn (§ 22 Nr. 5 Satz 2 Buchstabe b EStG).
- Nr. 8: Einmalzahlung aus einer Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (§ 22 Nr. 5 Satz 2 Buchstabe c EStG).
- Nr. 10: Weitere Leistungen, z. B. Sonderzahlungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die nicht unter die anderen Nummern fallen (§ 22 Nr. 5 Satz 8 EStG).
Alle genannten Leistungen sind im Jahr der Auszahlung voll steuerpflichtig.