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Altersrente
Erwerbsunfähigkeits-/Erwerbsminderungsrente
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Große Witwenrente oder Witwerrente
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Erziehungsrente
Fordern Sie bei der Deutschen Rentenversicherung die kostenlose Bescheinigung "Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt" mit unserm Musterschreiben an. Die Bescheinigung enthält alle steuerrechtlich relevanten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen der Steuervordrucke die Werte einzutragen sind. Wer die Bescheinigung einmal beantragt hat, erhält sie in den Folgejahren automatisch zugesandt.
Nutzen Sie auch das Service-Telefon 0800 1000 480 70 der Deutschen Rentenversicherung.
Leibrenten und andere Leistungen aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, der landwirtschaftlichen Alterskasse und den berufsständischen Versorgungseinrichtungen unterliegen nur mit einem bestimmten Anteil der Besteuerung, der sich nach dem Jahr des Rentenbeginns richtet.
Hierzu gehören auch Leibrenten und andere Leistungen aus ausländischen (Renten-)Versicherungen oder Rentenverträgen.
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