Tragen Sie hier die Kapitalerträge ein, die in der aktuell erfassten Steuerbescheinigung Ihrer Bank oder Fondsgesellschaft in Zeile 7 ausgewiesen sind.
Diese Erträge unterliegen dem inländischen Steuerabzug, d. h. Ihre Bank hat die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) bereits einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Typische Beispiele:
Zinsen von Sparkonten, Tagesgeld oder Festgeld
Dividenden aus Aktien oder Fonds
Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, wenn die Steuer schon abgeführt wurde
Zinsen auf Rentennachzahlungen, wenn sie über ein Kreditinstitut gezahlt wurden
Wichtig: Erfassen Sie jede Steuerbescheinigung separat. Tragen Sie hier nur den Betrag aus der aktuellen Bescheinigung ein.
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