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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Spenden für steuerbegünstigte Zwecke

Wählen Sie Ja, um Angaben zu Ihren Spenden und Mitgliedsbeiträgen für steuerbegünstigte Zwecke zu machen. Steuerbegünstigte Zwecke sind gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke.

Spenden zu diesem Zweck können bis zu einer Höhe von 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen werden.

Bei Spenden bis 300 Euro genügt der Zahlungsbeleg oder der Kontoauszug.

Beispiele für Organisationen, die als steuerbegünstigt gelten:

  • SOS Kinderdörfer e.V.
  • Deutsches Rotes Kreuz e.V.
  • Ärzte ohne Grenzen e.V.
  • Tierärzte ohne Grenzen e.V.
  • Aktion Deutschland Hilft e.V.
  • Aktionsgruppe Kinder in Not e.V.
  • Albert-Schweitzer-Kinderdorf Hessen e.V.
  • Gesellschaft für bedrohte Völker e.V.
  • World Vision Deutschland e.V.
  • Deutscher Caritasverband e.V.
  • Deutscher Tierschutzbund e.V.
  • Kindernothilfe e.V.
  • Welthungerhilfe e.V.
  • UNO-Flüchtlingshilfe e.V.
  • Deutsches Katholisches Blindenwerk e.V.
  • Deutsches Blindenhilfswerk e.V.
  • Beratungsstellen für Drogensüchtige
  • Forschungsinstitute
  • Kunstausstellungen
  • Kunstsammlungen
  • Museen
  • Theater
  • Universitäten
  • Gesangsvereine (nicht Mitgliedsbeiträge)
  • Musikvereine (nicht Mitgliedsbeiträge)

Wichtig: Mitgliedsbeiträge für freizeitnahe Vereine, wie Sport-, Heimat-, Tierzucht-, Gesangs- und Musikvereine o.ä., werden steuerlich nicht berücksichtigt.