Geben Sie hier die Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen an. Hierunter fallen alle Aufwendungen für Dienstleiter, die von Ihrer Hausverwaltung beauftragt wurden, z. B.
Reinigungsfirmen (Treppen- und Gebäudereinigung)
Gartenpflege und -gestaltung durch einen Gartenbetrieb
Dienstleister für die Durchführung des Winterdienstes
Hausmeisterservice durch eine externe Firma
Sie können den auf Ihre Wohneinheit entfallenden Anteil in der Steuererklärung geltend machen.
Die Höhe des Betrages entnehmen Sie entweder Ihrer Nebenkosten- oder Hausgeldabrechnung oder der gesondert vorliegenden "Bescheinigung nach § 35a EStG".
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