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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2022) Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit - Anlage S -

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2022. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit - Anlage S -

Wählen Sie Ja, wenn Sie selbständig sind und Einkünfte aus dieser Tätigkeit erwirtschaften.

Einkünfte von Selbständigen sind der Gewinn bzw. Verlust aus dieser Tätigkeit.

Für jeden Betrieb ist eine Bilanz oder eine Anlage EÜR elektronisch zu übermitteln.

Die früher geltende Regelung für Kleinunternehmer, nach der Unternehmen mit Betriebseinnahmen unter 22.000 Euro ihren Gewinn formlos ermitteln durften, ist entfallen. 

Ausnahme: Arbeitnehmer und Senioren, die nicht zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung verpflichtet sind und für ihre ehrenamtliche Tätigkeit Aufwandsentschädigungen bis zur Höhe der Ehrenamtspauschale von 840 Euro bzw. der Übungsleiterpauschale von 3.000 Euro jährlich erhalten, dürfen aber weiterhin die Papierformulare für die Steuererklärung nutzen. Zumindest wird dies vielfach nicht beanstandet.

Folgende Einkünfte der Anlage S können mit SteuerGo nicht erklärt werden:

  • Einkünfte aus Gesellschaften nach § 15 EStG und
  • Einkünfte aus Wagniskapitalgesellschaften.