In der Anlage AUS sind die ausländischen Einkünfte zu erklären, und zwar ausländische Einkünfte, die aus einem Staat stammen, mit dem
kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht oder
ein DBA besteht, und zwar unabhängig davon, ob die Einkünfte im Inland besteuert werden können oder von der Besteuerung – ggf. mit Progressionsvorbehalt – freigestellt sind.
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