Geben Sie hier die Summe der Zwischengewinn aus fiktiven Veräußerungen zum 31.12.2017 an.
Bei Alt-Anteilen ist der zum 31.12.2017 ermittelte Zwischengewinn im Zeitpunkt der tatsächlichen Veräußerung zu versteuern. Investmentfonds wurden daher zum 31.12.2017 fiktiv verkauft und gelten danach wieder als angeschafft.
Die fiktiven Verkaufsgewinne müssen dann beim tatsächlichen Verkauf der Investmentanteile versteuert werden.
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