Feldhilfe:
   		  		    (2022)		  
			Zeile 8  Ausschüttungen aus sonstigen Investmentfonds		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Tragen Sie hier die Höhe der Ausschüttungen aus sonstigen Investmentfonds ein. Für die sonstigen Investmentfonds gibt es keine Teilfreistellung.
Wenn der Investmentfonds zu keiner der bisher aufgeführten Arten gehört, sind die Ausschüttungen hier anzugeben.
Ausschüttungen sind alle Ihnen als Anleger tatsächlich gezahlten oder gutgeschriebenen Beträge, einschließlich der gegebenenfalls einbehaltenen ausländischen Steuern. Als Ausschüttungen kommen insbesondere in Betracht:
- Barausschüttungen,
- Wiederanlage der Erträge,
- Sachausschüttungen sowie
- Schadenersatz- und Kulanzzahlungen.