Wählen Sie bitte aus, wer die Pflege durchgeführt hat oder ob diese gemeinsam von beiden Ehepartnern erbracht wurde.
Seit 2021 wurde der Pflegepauschbetrag für häusliche Pflege beim Pflegegrad 4 oder 5 verdoppelt und ein Pauschbetrag für die Pflegegrade 2 und 3 neu eingeführt. Der Pflegepauschbetrag beträgt
bei Pflegegrad 2: 600 Euro,
bei Pflegegrad 3: 1.100 Euro,
bei Pflegegrad 4 oder 5 oder Hilflosigkeit: 1.800 Euro.
Wurde die Pflege unentgeltlich von mehreren Personen durchgeführt, muss der Pflegepauschbetrag unter Ihnen zu gleichen Teilen aufgeteilt werden.
Dabei ist es unwichtig, wer die meiste Arbeit an der Pflege leistet oder ob wirklich beide Pflegepersonen in Ihrer Steuererklärung den Pauschbetrag geltend machen.
Bei zwei pflegenden Personen bekommt also dann jeder den halben Pauschbetrag.
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