Wählen Sie Ja, wenn Sie Grund und Boden in Ihrem Betriebsvermögen haben.
Bei diesen Anlagegütern handelt es sich um unbewegliche und nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter, die nicht abgeschrieben werden können.
Hinweis: Sonstige Aufwendungen für Gebäude im Betriebsvermögen, z.B. für Instandhaltung und Reparaturen, Grundsteuer, Versicherungsbeiträge sowie für laufende Betriebskosten, tragen Sie bitte im Bereich "Betriebsausgaben > Raumkosten und sonstige Grundstücksaufwendungen" ein.
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware