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(2022)
Hinzurechnung der Investitionsabzugsbeträge 2019
Hinzurechnung der Investitionsabzugsbeträge 2019
Der für das angeschaffte Wirtschaftsgut gebildete Investitionsabzugsbetrag muss nun außerbilanziell gewinnerhöhend hinzugerechnet werden. Die Hinzurechnung beträgt 40 % der tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (maximal der gebildete Investitionsabzugsbetrag).