Feldhilfe: (2022) Zeile 29 Tariflich zu besteuernde Veräußerungsgewinne Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2022. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter: (2025): Zeile 29 Tariflich zu besteuernde Veräußerungsgewinne Geben Sie hier die Gewinne aus der Veräußerung oder Einlösung von Kapitalanlagen an. Die Kapitalerträge werden nicht mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 % versteuert, sondern unterliegen dem individuellen Steuersatz.