Geben Sie hier die persönlichen Daten des Steuerpflichtigen ein. Dazu gehören unter anderem:
Vorname
Nachname
Anschrift
Geburtsdatum
Das Finanzamt akzeptiert bisher nicht die Angabe des dritten Geschlechts (Divers).
Reihenfolge bei Ehepaaren Bei der gemeinsamen Veranlagung von Ehepaaren (=Zusammenveranlagung) hat die Finanzverwaltung vorgegeben, dass der Ehemann als steuerpflichtige Person eingetragen werden muss.
Die Ehefrau geben Sie nur dann als steuerpflichtige Person an, wenn die Steuererklärung nicht gemeinsam abgegeben wird und mit SteuerGo nur die Steuererklärung für die Ehefrau erstellt werden soll.
Ist der Ehemann 2022 oder später verstorben, geben Sie trotzdem den Nachnamen des Ehemanns als "Steuerpflichtigen" an.
Reihenfolge bei gleichgeschlechtlichen Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften Für gleichgeschlechtliche Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die eine gemeinsame Steuererklärung (=Zusammenveranlagung) abgeben wollen, hat die Finanzverwaltung festgelegt, wer als steuerpflichtige Person anzugeben ist:
Tragen Sie den Partner ein, der nach alphabetischer Reihenfolge des Nachnamens zuerst kommt.
Bei Namensgleichheit entscheidet die alphabetische Reihenfolge des Vornamens.
Ist auch der Vorname identisch, ist der ältere der Partner als Steuerpflichtiger zu erfassen.
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