Feldhilfe:
   		  		    (2022)		  
			Hatte die unterstützte Person Einkünfte aus Renten?		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Wählen Sie "ja", wenn die unterstützte Person im Unterstützungszeitraum Einkünfte aus Renten erhalten hat. Dazu zählen u. a. Renten aus
- der gesetzlichen Rentenversicherung,
- landwirtschaftlichen Alterskassen,
- berufsständischen Versorgungseinrichtungen,
- privaten Rentenversicherungen,
- aus sonstigen Verpflichtungsgründen.
Wichtig: Betriebsrenten aus Pensionszusagen oder Pensionszahlungen an Beamte tragen Sie hier nicht ein. Für diese wird eine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt. Daher sind Betriebsrenten und Pensionszahlungen als "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" zu erfassen.