Feldhilfe:
   		  		    (2022)		  
			Name, Vorname		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Geben Sie den Namen und den Vornamen der von Ihnen unterstützten Person an.
Unterstützungsleistungen sind im Jahre 2022 höchstens bis zu 10.347 Euro steuerlich abzugsfähig.
Begünstigt sind:
- Eltern und Großeltern
- Kinder und Enkelkinder
- Getrennt lebender oder geschiedener Ehepartner
- Mutter eines nichtehelichen Kindes
Die unterstützte Person muss bedürftig sein, d.h. keine oder nur geringe eigene Einkünfte oder Bezüge haben und kein oder nur ein geringes Vermögen besitzen.