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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2022) Einnahmen
Einkünfte - WK
Bezeichnung
Einnahmen
Werbungskosten
Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen
Haben Sie 2022 regelmäßig wiederkehrende Bezüge erhalten?

Hier können Sie wiederkehrende Bezüge oder Unterhaltsleistungen erfassen.

Erfassen Sie hier nur wiederkehrende Bezüge, die voll steuerpflichtig sind.

  • Leibrenten sind im Dialog "Renteneinkünfte" zu erfassen.
  • Unterhaltsleistungen sind grundsätzlich steuerfrei, es sei denn, sie unterliegen dem sogenannten "Realsplitting".

Unterliegen die Einkünfte dem sogenannten Teileinkünfteverfahren, können Sie dies durch Anklicken der Box in der letzten Spalte (TEV = Teileinkünfteverfahren) angeben. Beim Teileinkünfteverfahren werden die Einkünfte in einen steuerfreien (40%) und einen steuerpflichtigen (60%) Anteil aufgeteilt. Das Gleiche gilt für die Werbungskosten.