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Feldhilfe: (2022) Übte das Kind einen oder mehrere Minijobs aus?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung für 2022. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Übte das Kind einen oder mehrere Minijobs aus?

Wählen Sie "Ja", wenn Ihr Kind nach dem Abschluss der Berufsausbildung oder des Studiums einen oder mehrere Minijobs ausübte.

Wichtig: Eine geringfügige Beschäftigung mit einem Monatsverdienst bis 520 Euro ist unschädlich. Ebenfalls ist es unschädlich, wenn gleichzeitig mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse bestehen und das Entgelt hieraus insgesamt nicht mehr als 520 Euro (bis 30.09.2022: 450 Euro) pro Monat beträgt.