Geben Sie hier die Höhe der Aufwendungen an, die Ihnen für die Kinderbetreuung im angegebenen Zeitraum entstanden sind.
Kinderbetreuungskosten können steuerlich geltend gemacht werden, wenn das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.
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