Wählen Sie hier "ja" aus, wenn Sie sonstige steuerfreie Aufwandsentschädigungen erhalten haben.
Hierunter fallen u. a.
steuerfreie Aufwandsentschädigungen für Mitglieder von kommunalen Gremien: Ratsmitglieder, Ortsvorsteher oder Beiratsmitglieder können Aufwandsentschädigungen erhalten, die bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei sind.
Taschengeld oder vergleichbare Geldleistungen, die an Personen gezahlt werden, die einen Freiwilligendienst (FSJ oder vergleichbare Dienste) ableisten.
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