Feldhilfe:
(2022)
Haben Sie 2022 Einnahmen aus einer nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter o.ä. erhalten?
Wählen Sie hier "ja" aus, wenn Sie steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit (§ 3 Nr. 26 EStG) als
- Übungsleiter,
- Ausbildungsleiter,
- Ausbilder,
- Erzieher,
- Betreuer,
- Künstler,
- Pfleger behinderter, kranker oder alter Menschen,
- o. ä.
erhalten haben.
Haben Sie steuerfreie Einkünfte erhalten, tragen Sie hier bis zu 3.000 Euro jährlich (Übungsleiterpauschale, § 3 Nr. 26 EStG) ein.
Weitere Informationen zu Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale