Feldhilfe: (2022) Haben Sie 2022 Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter o.ä. erhalten? Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2022. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter: (2025): Haben Sie 2022 Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter o.ä. erhalten? Wählen Sie hier "ja" aus, wenn Sie steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit (§ 3 Nr. 26 EStG) als Übungsleiter, Ausbildungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, Künstler, Pfleger behinderter, kranker oder alter Menschen, o. ä. erhalten haben. Haben Sie steuerfreie Einkünfte erhalten, tragen Sie hier bis zu 3.000 Euro jährlich (Übungsleiterpauschale, § 3 Nr. 26 EStG) ein. Weitere Informationen zu Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale