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Ausgleichszahlungen

 

Die Zustimmung des Empfängers wird benötigt: Anlage U

Die Zustimmung muss durch die Vorlage der "Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten" beim Finanzamt nachgewiesen werden. Sie gilt dann unbefristet bis auf Widerruf.

Fügen Sie Ihrer Steuererklärung daher bitte die Anlage U bei, wenn diese dem Finanzamt noch nicht vorliegt!



Was sind Ausgleichszahlungen?

Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs können ggf. als Sonderausgaben abgezogen werden.

Die Höhe der tatsächlich geleisteten Zahlungen ist hier anzugeben. Machen Sie erstmals entsprechende Sonderausgaben geltend, fügen Sie bitte eine Kopie des Vertrags / der Versorgungsvereinbarung bei.

Seit 2015 sind nicht nur "Zahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs" als Sonderausgaben absetzbar, sondern auch "Zahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs" (§ 10 Abs. 1a Nr. 3 und 4 sowie § 22 Nr. 1a EStG):

  • Der Ausgleichsverpflichtete kann seine Zahlungen als Sonderausgaben absetzen. Dazu ist ein Antrag des Ausgleichsverpflichteten und eine Zustimmung des Ausgleichsberechtigten erforderlich. So können beide genau festlegen, in welchem Umfang ein steuerlicher Abzug und damit korrespondierend die Besteuerung erfolgen sollen. Der Teil der Ausgleichszahlungen, der im Leistungsjahr nicht steuerlich geltend gemacht wird, kann in einem späteren Jahr nicht mehr abgesetzt werden.
  • Die Ausgleichsmöglichkeit besteht versorgungsrechtlich unabhängig davon, ob sie eine beamtenrechtliche, eine öffentlich-rechtliche, eine private, eine geförderte oder eine betriebliche Altersversorgung betrifft. Die Zahlungen sind einheitlich nur als Sonderausgaben absetzbar. Früher konnten derartige Ausgleichszahlungen bei Beamten zur Vermeidung einer Kürzung ihrer Versorgungsbezüge als Werbungskosten abgezogen werden.
Tipp

Für den Antrag und die Zustimmung verwenden Sie bitte die "Anlage U". Sie ist von Ihnen und auch vom Empfänger der Ausgleichsleistungen zu unterschreiben. Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug ist also, dass Sie die Anlage U beifügen.

Was sind Ausgleichszahlungen?



Was ist der Versorgungsausgleich?

Vereinfacht bedeutet Versorgungsausgleich, dass im Falle der Scheidung alle Ansprüche (Anwartschaften) auf die Altersversorgung, die während der Ehe erworben worden sind, zur Hälfte zwischen den vormaligen Ehegatten aufgeteilt werden.

Unter dem Strich muss der Partner, der die größeren Ansprüche erworben hat, folglich die Hälfte der Differenz an den Partner abgeben.

Diese Regelung betrifft die folgenden Altersvorsorgen:

  • Gesetzliche Rente
  • Beamtenversorgung
  • Berufsständische Versorgung
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Private Alters- und/ oder Invaliditätsvorsorge
Beispiel

Ein Mann hat vor der Ehe Ansprüche aus der gesetzlichen Rente von 200 Euro gehabt. Während der Ehe sind diese auf 500 Euro gewachsen. Zudem hat er in der Zeit privat vorgesorgt und noch einmal Ansprüche in Höhe von 200 Euro erworben. Die Frau hatte vor der Ehe bereits Ansprüche von 150 Euro an die gesetzliche Rente. Während der Ehe sind diese auf 300 Euro geklettert. Betrieblich wird für sie ebenfalls vorgesorgt. Hier sind während der Ehe Ansprüche in der Höhe von 200 Euro entstanden.

Der Mann muss seiner ehemaligen Ehefrau 150 Euro aus der gesetzlichen Rente (500 – 200 = 300 : 2 = 150) sowie 100 Euro aus der privaten Vorsorge über den Versorgungsausgleich bezahlen. Von seiner Ex-Ehefrau erhält er aus der gesetzlichen Rente 75 Euro (300 – 150 = 150 : 2 = 75) und aus der betrieblichen Vorsorge noch einmal 100 Euro.

Der Mann hat während der Ehe folglich Ansprüche in Höhe von 175 Euro erworben, seine Frau über 250 Euro. Er muss somit die Differenz von 75 Euro ausgleichen.

Was ist der Versorgungsausgleich?



Wie werden Zahlungen zum Versorgungsausgleich berücksichtigt?

Nach neuem Scheidungsrecht ab 1.9.2009 werden die Anrechte aus allen Versorgungssystemen bereits bei der Scheidung geteilt. "Jeder bekommt von allem die Hälfte." Dabei wird vorrangig jedes Anrecht innerhalb des jeweiligen Versorgungssystems geteilt (interne Teilung) oder im Ausnahmefall wertgleich bei einem anderen Versicherungsträger für den Ausgleichsberechtigten begründet (externe Teilung). Die Zahlungen sind in beiden Fällen sowohl für den Ausgleichsverpflichteten als auch für den Ausgleichsberechtigten steuerfrei (§ 3 Nr. 55a und Nr. 55b EStG).

Des Weiteren gibt es den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich: Dabei bezieht die ausgleichsverpflichtete Person die Einkünfte in voller Höhe, ist aber verpflichtet, einen Teil davon an die ausgleichsberechtigte Person abzugeben.

  • Der Ausgleichsverpflichtete kann die Zahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs in dem Umfang als Sonderausgaben absetzen (nach § 10 Abs. 1a Nr. 4 EStG 2015), in dem die den Ausgleichszahlungen zugrunde liegenden Einnahmen bei ihm der Besteuerung unterliegen. Sind die zu Grunde liegenden Einnahmen steuerfrei, kommt ein Sonderausgabenabzug nicht in Betracht.
  • Der Ausgleichsberechtigte muss die erhaltenen Ausgleichszahlungen als "sonstige Einkünfte" versteuern (nach § 22 Nr. 1a EStG 2015), soweit sie beim Ausgleichsverpflichteten als Sonderausgaben abgezogen werden können. Es gilt hier das strenge Korrespondenzprinzip. Es kommt aber nicht darauf an, ob sie sich beim Ausgleichsverpflichteten tatsächlich steuerlich ausgewirkt haben. Bei der Ermittlung der Einkünfte ist ein Werbungskostenpauschbetrag von 102 EUR abzuziehen.

Häufig wird in einem Ehevertrag oder in einer notariellen Vereinbarung geregelt, dass für den Fall der Scheidung der Versorgungsausgleich ausgeschlossen sein soll und dafür die Ehefrau eine Ausgleichszahlung erhält, z. B. einen Geldbetrag, eine Abfindung, eine Lebensversicherung u. Ä.. Solche Ausgleichszahlungen werden häufig auch erst im Zuge des Scheidungsverfahrens zur Abfindung von Versorgungsansprüchen vereinbart.

Nach früherer Rechtslage waren private Zahlungen zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs beim ausgleichsverpflichteten Ehegatten nicht als Sonderausgaben absetzbar. Im Gegenzug muss der ausgleichsberechtigte Ehegatte die erhaltene Zahlung nicht als "sonstige Einkünfte" versteuern.

Seit 2015 sind Zahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs - vergleichbar dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich - beim Zahlungsverpflichteten ebenfalls als Sonderausgaben absetzbar, während der Ausgleichsberechtigte die Einnahmen als sonstige Einkünfte versteuern muss (§ 10 Abs. 1a Nr. 3 und § 22 Nr. 1a EStG 2015).

Wie werden Zahlungen zum Versorgungsausgleich berücksichtigt?



Sind Zahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs ab 2015 absetzbar?

Nach neuem Scheidungsrecht ab 1.9.2009 werden die Anrechte aus allen Versorgungssystemen bereits bei der Scheidung geteilt. „Jeder bekommt von allem die Hälfte.“ Dabei wird vorrangig jedes Anrecht innerhalb des jeweiligen Versorgungssystems geteilt (interne Teilung) oder im Ausnahmefall wertgleich bei einem anderen Versicherungsträger für den Ausgleichsberechtigten begründet (externe Teilung). Die Zahlungen sind in beiden Fällen sowohl für den Ausgleichsverpflichteten als auch für den Ausgleichsberechtigten steuerfrei (§ 3 Nr. 55a und Nr. 55b EStG).

Des Weiteren gibt es den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich: Dabei bezieht die ausgleichsverpflichtete Person die Einkünfte in voller Höhe, ist aber verpflichtet, einen Teil davon an die ausgleichsberechtigte Person abzugeben.

  • Der Ausgleichsverpflichtete kann die Zahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs in dem Umfang als Sonderausgaben absetzen (nach § 10 Abs. 1a Nr. 4 EStG 2015), in dem die den Ausgleichszahlungen zugrunde liegenden Einnahmen bei ihm der Besteuerung unterliegen. Sind die zu Grunde liegenden Einnahmen steuerfrei, kommt ein Sonderausgabenabzug nicht in Betracht.
  • Der Ausgleichsberechtigte muss die erhaltenen Ausgleichszahlungen als „sonstige Einkünfte“ versteuern (nach § 22 Nr. 1a EStG 2015), soweit sie beim Ausgleichsverpflichteten als Sonderausgaben abgezogen werden können. Es gilt hier das strenge Korrespondenzprinzip. Es kommt aber nicht darauf an, ob sie sich beim Ausgleichsverpflichteten tatsächlich steuerlich ausgewirkt haben. Bei der Ermittlung der Einkünfte ist ein Werbungskostenpauschbetrag von 102 Euro abzuziehen.

Häufig wird in einem Ehevertrag oder in einer notariellen Vereinbarung geregelt, dass für den Fall der Scheidung der Versorgungsausgleich ausgeschlossen sein soll und dafür die Ehefrau eine Ausgleichszahlung erhält, z. B. einen Geldbetrag, eine Abfindung, eine Lebensversicherung u. Ä. (§ 1408 Abs. 2 BGB). Solche Ausgleichszahlungen werden häufig auch erst im Zuge des Scheidungsverfahrens zur Abfindung von Versorgungsansprüchen vereinbart (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 VersAusglG).

Nach früherer Rechtslage waren private Zahlungen zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs beim ausgleichsverpflichteten Ehegatten nicht als Sonderausgaben absetzbar. Im Gegenzug muss der ausgleichsberechtigte Ehegatte die erhaltene Zahlung nicht als „sonstige Einkünfte“ versteuern (BMF-Schreiben vom 9.4.2010, BStBl. 2010 I S. 323, Tz. 19; BFH-Urteil vom 15.6.2010, X R 23/08).

Seit 2015 sind Zahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs – vergleichbar dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich – beim Zahlungsverpflichteten ebenfalls als Sonderausgaben absetzbar, während der Ausgleichsberechtigte die Einnahmen als sonstige Einkünfte versteuern muss (§ 10 Abs. 1a Nr. 3 und § 22 Nr. 1a EStG 2015).
Künftig kann der Ausgleichsverpflichtete seine Zahlungen als Sonderausgaben absetzen. Dazu sind ein Antrag des Ausgleichsverpflichteten und eine Zustimmung des Ausgleichsberechtigten erforderlich. So können beide genau festlegen, in welchem Umfang ein steuerlicher Abzug und damit korrespondierend die Besteuerung erfolgen sollen. Der Teil der Ausgleichszahlungen, der im Leistungsjahr nicht steuerlich geltend gemacht wird, kann in einem späteren Jahr nicht mehr abgesetzt werden.

Die Ausgleichsmöglichkeit besteht versorgungsrechtlich unabhängig davon, ob sie eine beamtenrechtliche, eine öffentlich-rechtliche, eine private, eine geförderte oder eine betriebliche Altersversorgung betrifft. Die Zahlungen sind künftig einheitlich nur als Sonderausgaben absetzbar. Bisher konnten derartige Ausgleichszahlungen bei Beamten zur Vermeidung einer Kürzung ihrer Versorgungsbezüge als Werbungskosten abgezogen werden (z.B. BFH-Urteil vom 8.3.2006, BStBl. 2006 II S. 446 und 448).

Sind Zahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs ab 2015 absetzbar?

Подсказки к полям

Идентификационный номер бывшего супруга / партнера
Идентификационный номер бывшего супруга / партнера
Идентификационный номер бывшего супруга / партнера

Введите здесь 11-значный идентификационный номер налогоплательщика Вашего бывшего супруга, которому Вы выплачиваете алименты.

Обязательство указать налоговый идентификационный номер действует только в том случае, если получатель алиментов имеет место жительства или постоянное пребывание в Германии. Для оказания поддержки лицам за границей действуют другие обязательства по предоставлению доказательств, которые не включают идентификационный номер.

Уведомление о предоставлении информации

Ваш бывший супруг обязан сообщить Вам свой налоговый идентификационный номер. Это вытекает из необходимости правильного налогового учета (ст. 139b ч. 2 Налогового законодательства (AO)).

Действия в случае отказа в предоставлении информации

Если получатель поддержки не сообщает Вам идентификационный номер, Вы должны повторно запросить его и указать на законное обязательство, а также на возможные налоговые последствия. Если это не принесет успеха, Вы можете запросить номер в налоговой инспекции, если у Вас есть законный интерес (например, подтверждение алиментов). Обратите внимание, что налоговая инспекция может отказать в предоставлении информации по соображениям защиты данных.

Для признания алиментов или компенсационных выплат в качестве особых расходов требуется согласие бывшего супруга. Это осуществляется с помощью полностью заполненного и подписанного Бланка U, которое должно быть приложено к Вашей налоговой декларации.

Правовое основание, дата первого платежа

Укажите основание для произведенных платежей (расходов) и дату первого платежа.

Если Вы впервые заявляете о компенсационных выплатах в рамках обязательного пенсионного обеспечения, приложите договор или пенсионное соглашение к налоговой декларации о доходах.

Требуется согласие разведенного супруга(и) / жизненного партнера. Приложите Бланк U.

Проживает получатель в Германии?
Получатель проживает в Германии?
Проживает ли бывший супруг/партнер в Германии?
Проживает ли бывший супруг/партнер в Германии?
Проживает ли бывший супруг/партнер в Германии?

Если получатель платежей проживает в Германии, выберите "да".

Эта информация необходима для признания налоговой инспекцией вычета особых расходов.

Если место жительства в Германии, необходимо дополнительно указать идентификационный номер получателя.

Получатель выплат, дата рождения

В это поле введите полное имя и дату рождения лица, которому Вы произвели компенсационные выплаты.

Компенсационные выплаты, как правило, это выплаты, производимые в рамках пенсионного урегулирования или других юридических обязательств (например, после развода).

Если Вы впервые заявляете о компенсационных выплатах в рамках пенсионного урегулирования, приложите к Вашему заявлению договор или пенсионное соглашение.

Необходимо согласие бывшего супруга(-и)/партнера. Пожалуйста, приложите бланк U.

Сумма

Введите здесь сумму произведенных компенсационных выплат.

Компенсационные выплаты в рамках выравнивания пенсионных долей супругов могут вычитаться в качестве дополнительных расходов. Налоговая инспекция рассматривает сумму, которая может быть вычтена. Компенсационные выплаты, вычитаемые здесь в качестве дополнительных расходов, облагаются налогом с лица, уполномоченного на их получение, и поэтому они должны указываться в его/ее налоговой декларации.

Если Вы впервые заявляете о компенсационных выплатах в рамках обязательного пенсионного обеспечения, приложите договор или пенсионное соглашение к налоговой декларации о доходах.

Требуется согласие разведенного супруга(и) / жизненного партнера. Приложите Бланк U.

Примечание: С 2015 года не только "платежи в рамках выравнивания пенсионных долей" подлежат вычету в качестве дополнительных расходов, но и выплаты во избежание выравнивания пенсионных долей" в соответствии со ст. 23 Закона о выравнивании долей супругов при разводе (VersAusglG). Лицо, имеющее право на выравнивание пенсионных долей, должно облагать эту прибыль налогом как прочий доход. В настоящее время уже нет никакой разницы в том, касается ли это выравнивание пенсии государственных служащих, государственной пенсии, частной пенсии, субсидируемой пенсии или пенсионное обеспечение, выплачиваемое компанией. Платежи равномерно вычитаются только в качестве дополнительных расходов (ст. 10 ч. 1а п. 3 и 4 Закона о подоходном налоге (EStG 2015)).

Общая сумма произведенных компенсационных выплат

Сумма компенсационных выплат, указанных до настоящего времени.