Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			Zertifizierungsnummer		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Tragen Sie hier die Zertifizierungsnummer ein. Diese Nummer beginnt immer mit zwei Nullen.
Der Anbieter, also die Bank oder Versicherung, schickt Ihnen in der Regel einmal im Jahr die sogenannte Anbieterbescheinigung zu. Sie erhalten ein Exemplar für Ihre persönlichen Unterlagen und ein weiteres mit dem Vermerk "Zur Vorlage beim Finanzamt". Diese Bescheinigung müssen Sie im Original Ihrer Steuererklärung beilegen.
Auf dieser Anbieterbescheinigung finden Sie alles, was Sie brauchen:
- Anbieternummer,
- Zertifizierungsnummer,
- Vertragsnummer und
- Höhe der in 2019 geleisteten Beiträge
Hinweis: Haben Sie eine Riester-Vertrag bei einer Zusatzversorgungskasse (Kommunale ZVK, Kirchliche ZVK, ZVK für Sparkassen, o.ä.) abgeschlossen, weisen diese i. d. R. keine Zertifizierungsnummer aus. Grund: Da für die betriebliche Altersversorgung bereits spezielle gesetzliche Vorschriften gelten, die einen Qualitätsmindeststandard vorschreiben, wurde vom Gesetzgeber darauf verzichtet, eine Zertifizierung von Anbietern betrieblicher Altersvorsorge zu verlangen.
Bitte geben Sie in diesem Fall in das Feld Zertifizierungsnummer "000000" ein.