Geben Sie hier die Höhe der erhaltenen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für Ihren Miteigentumsanteil an, den das zuständige Finanzamt in einer gesonderten und einheitlichen Feststellung (Feststellungsbescheid) ermittelt hat.
Falls der Feststellungsbescheid noch nicht vorliegt, können Sie die Einkünfte auch vorläufig oder schätzungsweise erfassen. Ihr Finanzamt ändert die Höhe der Einkünfte automatisch, sobald der Feststellungsbescheid erlassen und an das Finanzamt versandt wird.
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