Feldhilfe:
   		  
			Ist <%0100301%> Staatsangehöriger eines EU-/EWR-Staates?		  
		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	              Wählen Sie "ja", wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates besitzen.
Diese Angabe ist relevant, wenn sich Ihr Wohnsitz im Jahr 2025 in einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz befand. In diesem Fall können personen- und familienbezogene Steuervergünstigungen in Anspruch genommen werden, z. B.:
- Sonderausgabenabzug für Unterhaltsleistungen an geschiedene oder getrennt lebende Ehepartner mit Wohnsitz in einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz,
 
- Abzug von Versorgungs- und Ausgleichsleistungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs,
 
- Ehegattenbezogene Vergünstigungen (z. B. Ehegattensplitting), wenn Ihr Ehepartner in einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz lebt und keine dauerhafte Trennung vorliegt.
 
Voraussetzung: Mindestens 90 % des gemeinsamen Einkommens müssen der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die nicht in Deutschland steuerpflichtigen Einkünfte dürfen im Jahr 2025 höchstens 23.568 Euro betragen.
Länderkürzung: Der Grenzbetrag wird abhängig vom Wohnsitzstaat wie folgt reduziert:
- um ein Viertel: z. B. Estland, Polen, Spanien, Tschechien
 
- um die Hälfte: z. B. Bulgarien, Rumänien
 
Für bestimmte Vergünstigungen ist zusätzlich eine Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde über die Besteuerung der Zahlungen erforderlich.