Feldhilfe:
Ist <%0100301%> Staatsangehöriger eines EU-/EWR-Staates?
Wählen Sie "ja", wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates besitzen.
Diese Angabe ist relevant, wenn sich Ihr Wohnsitz im Jahr 2025 in einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz befand. In diesem Fall können personen- und familienbezogene Steuervergünstigungen in Anspruch genommen werden, z. B.:
Sonderausgabenabzug für Unterhaltsleistungen an geschiedene oder getrennt lebende Ehepartner mit Wohnsitz in einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz,
Abzug von Versorgungs- und Ausgleichsleistungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs,
Ehegattenbezogene Vergünstigungen (z. B. Ehegattensplitting), wenn Ihr Ehepartner in einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz lebt und keine dauerhafte Trennung vorliegt.
Voraussetzung: Mindestens 90 % des gemeinsamen Einkommens müssen der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die nicht in Deutschland steuerpflichtigen Einkünfte dürfen im Jahr 2025 höchstens 24.192 Euro betragen.
Länderkürzung: Der Grenzbetrag wird abhängig vom Wohnsitzstaat wie folgt reduziert:
um ein Viertel: z. B. Estland, Polen, Spanien, Tschechien
um die Hälfte: z. B. Bulgarien, Rumänien
Für bestimmte Vergünstigungen ist zusätzlich eine Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde über die Besteuerung der Zahlungen erforderlich.
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