zu mindestens 25 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt oder
zu mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt und Sie durch eine berufliche Tätigkeit für diese Gesellschaft maßgeblichen unternehmerischen Einfluss auf deren wirtschaftliche Tätigkeit ausüben,
können auf Antrag die Beteiligungserträge (Dividenden und sonstige Ausschüttungen) mit dem tariflichen Einkommensteuersatz besteuert werden. Angaben hierzu machen Sie auf der folgenden Seite.
Wird der Antrag gestellt, unterliegen die Einkünfte dem Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 EStG.
Wenn Sie in der Vergangenheit bereits einen Antrag auf Anwendung des tariflichen Einkommensteuersatzes gestellt haben, ist ein Widerruf des Antrags ebenfalls auf der nachfolgenden Seite möglich.
Wenden Sie sich bitte ggf. für eine Beratung an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.
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