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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2015) Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Wenn Sie die Anlage EÜR bereits mit einem anderen Programm erstellt haben oder als Kleinunternehmern mit Einkünften unter 17.500 Euro keine EÜR erstellen müssen, wählen Sie bitte "Die EÜR wurde bereits erstellt." aus.

Wenn Sie die Anlage EÜR mit SteuerGo erstellen wollen, wählen Sie bitte "Die EÜR soll mittels formularbasierter Eingabe erfolgen." aus.

Mittels der Anlage "Einnahmenüberschussrechnung – Anlage EÜR" wird die Einnahmen-Überschuss-Rechnung standardisiert. Zur Abgabe dieser Anlage sind Sie verpflichtet, wenn die Betriebseinnahmen höher als 17.500 Euro sind und der Gewinn nicht durch Bilanzierung (echte Buchführung) ermittelt wird.

Kleinstunternehmer, deren Betriebseinnahmen (Umsatz, nicht Gewinn!) weniger als 17.500 Euro brutto betragen, brauchen das Steuerformular "Anlage EÜR" nicht auszufüllen. Sie können Ihren Gewinn formlos durch Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermitteln und diese Aufzeichnung der Steuererklärung beilegen (BMF-Schreiben vom 10.2.2005, BStBl. 2005 I S. 320).

Hinweis: Kommen Sie Ihrer Verpflichtung zur Abgabe der "Anlage EÜR" nicht nach, kann das Finanzamt ein Zwangsgeld androhen und festsetzen (§ 328 AO). Doch einen Verspätungszuschlag darf das Finanzamt nicht verlangen, weil die "Anlage EÜR" nicht Teil der Steuererklärung ist (OFD Rheinland vom 21.2.2006, S 2500-1000-St 1).