Feldhilfe:
(2013)
Anschrift des Zweitwohnsitzes
Geben Sie hier bitte die Anschrift an, wo sich der Beschäftigungsort befindet.
Wichtig: Eine doppelte Haushaltsführung wird von den Finanzbehörden in der Regel nur anerkannt, wenn Sie auswärts beschäftigt sind und aus beruflichen Gründen an Ihrem auswärtigen Arbeitsort oder in dessen näherer Umgebung eine Wohnung oder eine Unterkunft unterhalten.