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Unikaj płatności wstecznych
Nie jest możliwa płatność z mocą wsteczną, tzn. kwota przelana w sierpniu może być przeznaczona tylko na utrzymanie w sierpniu lub w kolejnych miesiącach. Jeśli świadczenia wspierające nie dotyczą całego roku kalendarzowego, lecz tylko poszczególnych miesięcy, maksymalna kwota świadczeń wspierających zostanie odpowiednio obniżona.
(2021): Unikaj płatności wstecznych
Świadczenia alimentacyjne: przekazanie gotówki na rzecz członków rodziny za granicą podlega odliczeniu
Viele ausländische Mitbürger, die in Deutschland leben und arbeiten, unterstützen ihre Angehörigen im Ausland. In diesem Fall stellt das Finanzamt strengere Anforderungen an den Nachweis der Unterhaltszahlungen und an die Bedürftigkeit des Empfängers. Oftmals werden Barbeträge für die Angehörigen auch Mittelspersonen mitgegeben, wenn diese in die Heimat fahren.
Als Mittelsperson zählt auch ein neutrales gewerbliches Transportunternehmen. Einen solchen Geldtransfer will das Finanzamt grundsätzlich nicht steuermindernd anerkennen (BMF-Schreiben vom 7.6.2010, BStBl. 2010 II S. 588, Tz. 17).
Eine Ausnahme soll nur dann gelten, wenn wegen der besonderen Situation im Wohnsitzstaat (z. B. Krisengebiet) kein anderer Zahlungsweg möglich ist. In diesem Fall müssen Sie die Identität der Mittelsperson (Name und Anschrift), den genauen Reiseverlauf sowie einen lückenlosen Nachweis über die Herkunft des Geldes in Deutschland und die Übergabe an den Unterhaltsempfänger dokumentieren. Die Reise selbst muss durch Fahrkarten, Tankquittungen, Grenzübertrittsvermerke, Flugscheine, Visa usw. nachgewiesen werden.
Aktuell hat das Finanzgericht Baden-Württemberg die strenge Sicht des Fiskus ein wenig geweitet und entschieden, dass Unterhaltsleistungen an nahe Angehörige in Italien auch dann steuerlich absetzbar sind, wenn die Übergabe von Bargeld mittels Geldboten erfolgt und wenn sich die Überbringung durch Vernehmung des Geldboten als Zeugen tatsächlich belegen lässt (FG Baden-Württemberg vom 21.7.2015, 8 K 3609/13, veröffentlicht am 2.3.2016).
Der Fall: Ein italienischer Gastarbeiter will Unterhaltszahlungen in Höhe von 6.000 Euro als außergewöhnliche Belastungen absetzen, die er an seine in Italien lebenden Eltern geleistet hat. 200 Euro waren durch Geldversand an eine italienische Bank transferiert worden, die weiteren Beträge von 1.800 Euro und 4.000 Euro hatte der Mann von seinem Bankkonto abgehoben und einem Bekannten mitgegeben, der als Lebensmittelimporteur tätig war und aus diesem Grunde regelmäßige Reisen nach Süditalien unternahm.
Der Vater war seit langem arbeitslos, die Mutter verfügte nur über geringe Einkünfte aus einer Teilzeiterwerbstätigkeit als Putzfrau. Ein eigenes Bankkonto hatten die Eltern nicht. Das Finanzamt erkannte die Unterhaltsaufwendungen nicht an. Dies sahen die Finanzrichter anders, nachdem sie den Geldboten als Zeugen vernommen hatten. Die ausführliche Schilderung des Zeugen zu den näheren Umständen der Fahrten nach Italien und der Übergabe der Barbeträge sah das Finanzgericht als glaubhaft und widerspruchsfrei an.
Wichtig
Unterhaltsleistungen sind bis zum Höchstbetrag von 9.744 Euro (2021) als außergewöhnliche Belastungen ohne Anrechnung einer zumutbaren Belastung absetzbar. Angerechnet werden allerdings eigene Einkünfte und Bezüge oberhalb von 624 Euro pro Jahr.
Gekürzt werden der Unterhaltshöchstbetrag und Anrechnungsfreibetrag gemäß der Ländergruppeneinteilung um ein, zwei oder drei Viertel, wenn der Unterhaltsempfänger in einem Land mit niedrigerem Lebensstandard lebt.
Achtung
Achtung: Aktuell hat der Bundesfinanzhof wie folgt entschieden: Es bleibt dabei, dass Unterhaltsleistungen immer nur bis zum Jahresende steuerlich berücksichtigt werden und der Höchstbetrag bei unterjähriger Zahlung zu zwölfteln ist (BFH-Urteil vom 25.4.2018, VI R 35/16).
Der Fall: Der Schwiegersohn leistet im Dezember 2010 eine Unterhaltszahlung in Höhe von 3.Euro an seinen in Brasilien lebenden Schwiegervater, die für ein ganzes Jahr bestimmt ist. Denn eine monatliche Zahlung sei wegen der hohen Gebühren für Auslandsüberweisungen nicht sinnvoll. Das Finanzamt erkennt diese Zahlung jedoch nur mit einem Zwölftel des Höchstebetrages (für Dezember) an, da Unterhaltsleistungen nur absetzbar seien, soweit sie dem laufenden Lebensbedarf der unterhaltenen Person im Kalenderjahr der Leistung dienten. Das FG Nürnberg hatte die gesamte Zahlung im Jahre 2010 anerkannt. Dem hat der BFH jetzt widersprochen.
(2021): Świadczenia alimentacyjne: przekazanie gotówki na rzecz członków rodziny za granicą podlega odliczeniu
Jak mogę odliczyć alimenty na rzecz osoby potrzebującej?
Wenn Sie an einen Angehörigen Unterhaltsleistungen zahlen, können Sie diese als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen, ohne dass eine zumutbare Belastung angerechnet wird. Das Finanzamt berücksichtigt die Unterstützung aber nur dann, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zu Ihrem Nettoeinkommen stehen. Zieht man die Unterhaltsleitungen von Ihrem Nettoeinkommen ab, muss dieses noch ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihres Partners und Ihrer Kinder zu bestreiten. Das ist die so genannte Opfergrenze, also die Grenze, bis zu welcher das Finanzamt Ihre Unterhaltsleistungen anerkennt. Die Opfergrenze gilt nicht bei Unterhaltsleitungen an Ihren Ex-Ehepartner oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner. Das gleiche gilt, wenn Sie Unterhaltsleistungen an Ihren mittellosen Lebenspartner zahlen, mit dem Sie in einem gemeinsamen Haushalt wohnen.
Wie berechnet sich die Opfergrenze?
Grundlage für die Berechnung der Opfergrenze ist Ihr Nettoeinkommen, also alle Einnahmen (steuerpflichtig und steuerfrei). Dazu zählen zum Beispiel Ihr Arbeitslohn, Kindergeld aber auch Arbeitslosengeld. Davon abgezogen werden Lohnsteuer, Kirchensteuer, die Sozialabgaben, der Solidaritätszuschlag und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bzw. die Werbungskosten. Die Opfergrenze beträgt dann ein Prozent je volle 500 Euro des Nettoeinkommens. Bei Ehegatten wird das gemeinsame Einkommen zur Berechnung herangezogen. Höchstens werden jedoch 50 Prozent Ihres Nettoeinkommens als Opfergrenze anerkannt. Der Prozentsatz verringert sich um jeweils fünf Prozentpunkte für jedes Ihrer Kinder für das Sie Kindergeld erhalten und um ebenfalls fünf Prozentpunkte für Ihren Ehepartner, jedoch höchstens um insgesamt 25 Prozent.
Beispiel: Sie sind verheiratet, haben zwei Kinder und unterstützen Ihre Eltern mit 9.000 Euro pro Jahr. Ihr Jahresnettoeinkommen beträgt 24.000 Euro.
Nettoeinkommen: 24.000 Euro
- 1 Prozent je volle 500 Euro: 48 Prozent
- Abzüglich Ehepartner: -5 Prozent
- Abzüglich 2 Kinder: -10 Prozent
- Verbleiben: 33 Prozent
Ihre Opfergrenze beträgt demnach 33 Prozent von 24.000 Euro, also 7.920 Euro. Von Ihren Unterhaltszahlungen in Höhe von 9.000 Euro werden also nur 7.920 Euro anerkannt. Auch hier gilt der Unterhaltshöchstbetrag in Höhe von 9.168 Euro (2019), ggf. zuzüglich der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, falls Sie solche Beiträge für den Unterhaltsempfänger übernommen haben.
(2021): Jak mogę odliczyć alimenty na rzecz osoby potrzebującej?
Czy mogę również podać jednorazowe płatności?
Nawet okazjonalne lub jednorazowe świadczenia alimentacyjne są podatkowo odliczane w ramach świadczeń alimentacyjnych na rzecz osób potrzebujących.
W przypadku jednorazowej płatności alimentacyjnej urząd skarbowy zawsze zakłada, że ma ona służyć zaspokojeniu potrzeb alimentacyjnych do końca roku. Maksymalna kwota alimentów zostanie wtedy pomniejszona o jedną dwunastą za każdy poprzedni miesiąc. Jeśli dokonasz płatności we wrześniu, maksymalna kwota alimentów zostanie pomniejszona o 8/12. Jeśli jednak dokonasz jednorazowej płatności już w styczniu, maksymalna kwota alimentów nie zostanie pomniejszona. Świadczenie alimentacyjne w styczniu zapewnia zatem pełną maksymalną kwotę alimentów na cały rok, jeśli osoba wspierana jest potrzebująca przez cały rok. Płatność alimentacyjna powinna zawsze wystarczyć na pokrycie kosztów utrzymania do następnej płatności. Nie ma znaczenia, czy te płatności osiągają proporcjonalną kwotę maksymalną.
Ausnahme
Świadczenia alimentacyjne na rzecz małżonka mogą być zawsze odliczane do maksymalnej kwoty alimentów, niezależnie od tego, kiedy dokonano płatności.
(2021): Czy mogę również podać jednorazowe płatności?
Alimenty na rzecz krewnych za granicą: zaostrzone wymagania dotyczące dowodów w przypadku przekazania gotówki
Viele ausländische Mitbürger, die in Deutschland leben und arbeiten, unterstützen Angehörige im Ausland. Aber auch Personen, die einen ausländischen Ehepartner haben, leisten Unterhalt an dessen Angehörige. Bei Unterhaltsleistungen an Angehörige im Ausland stellt das Finanzamt seit 2007 strengere Anforderungen an die Bedürftigkeit des Empfängers und an den Nachweis der Unterhaltszahlungen. Dabei gelten für Bargeldübergaben besonders strenge Nachweisanforderungen.
Der Bundesfinanzhof hat Unterhaltsleistungen an die in Ungarn lebende Mutter abgelehnt, weil die Bargeldübergaben nicht hinreichend nachgewiesen wurden. Bei Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Unterstützungsempfänger seien die Beteiligten in besonderem Maße verpflichtet, bei der Aufklärung mitzuwirken und die Beweismittel zu beschaffen. Welche Beweismittel zum Nachweis eines Sachverhalts erforderlich sind, richte sich nach den Umständen des Einzelfalles (BFH-Urteil vom 9.3.2017, VI R 33/16).
- Der Nachweis einer Bargeldübergabe erfordert neben einer belastbaren Empfängerbestätigung einen zeitnahen, lückenlosen Nachweis der "Zahlungskette", also Nachweise über die Abhebungen oder konkrete Verfügbarkeit dieser Beträge zum Zeitpunkt der Übergabe durch den Unterhaltszahler. Allein das Vorliegen entsprechender Einkommens- und Vermögensverhältnisse genügt hierfür nicht.
- Darüber hinaus muss der Unterhaltszahler das "Wie und Wann" der Bargeldübergabe im Einzelnen darlegen und belastbar nachweisen. Deshalb steht einer überzeugenden Nachweisführung der Umstand entgegen, dass der Zahler nicht nachweisen kann, dass er zur behaupteten Bargeldübergabe am Übergabeort gewesen ist. Zwar muss der Unterhaltszahler die Barzuwendung nicht persönlich übergeben, dann hat er jedoch "Roß und Reiter", d.h. den Überbringer des Geldes, zu benennen.
- Im Urteilsfall fehlt es am Nachweis, dass die angegebenen Zahlungen tatsächlich geleistet worden sind. Die vorgelegten Empfangsbestätigungen genügen hierfür nicht. Aus ihnen ist nicht ersichtlich, ob dem Unterhaltsempfänger die Zuwendungen als Einmalbetrag oder in Teilbeträgen übergeben worden sind. Denn die Bestätigungen lauteten auf die Zahlung von insgesamt 1 800 Euro. Auch ist aus den Bestätigungen nicht ersichtlich, zu welchem Zeitpunkt die Zahlung(en) geleistet wurden. Die Schriftstücke sind zwar datiert. Das Datum lässt je-doch nur auf den Tag ihrer Ausstellung, nicht aber auf den Zeitpunkt der Bargeldübergabe schließen.
SteuerGo
Eine Erleichterung aber räumt der BFH ein: "Die Erfüllung der Pflichten zur Aufklärung des Sachverhalts sowie zur Vorsorge und Beschaffung von Beweismitteln muss erforderlich, möglich, zumutbar und verhältnismäßig sein." So können etwa im Fall eines Bürgerkrieges Beweiserleichterungen hinsichtlich der Beschaffung amtlicher Bescheinigungen in Betracht kommen.
Hinweis
Bei Barzahlungen an Angehörige im Ausland stellt das Finanzamt an den Nachweis erhöhte Anforderungen: Das Finanzamt verlangt, dass Sie inländische Belege über das Vorhandensein entsprechender Mittel, z.B. Abhebungsnachweise, vorlegen. Zwischen der Abhebung und der jeweiligen Geldübergabe muss ein Zusammenhang erkennbar sein und darf deshalb höchstens zwei Wochen betragen. Falls Sie Barzahlungen anlässlich von Besuchsreisen geltend machen, müssen Sie auch die Reise nachweisen, etwa durch Fahrkarten, Tankquittungen, Grenzübertrittsvermerke, Flugscheine, Visa usw. Barzahlungen müssen Sie durch eine Empfängerbestätigung nachweisen. Darin müssen enthalten sein: Name und Anschrift des Unterhaltszahlers sowie des Unterhaltsempfängers, Zeitpunkt der Geldübergabe, Ort und Datum der Ausstellung der Bestätigung, Unterschrift des Empfängers
(2021): Alimenty na rzecz krewnych za granicą: zaostrzone wymagania dotyczące dowodów w przypadku przekazania gotówki