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Was ist bei einem dualen Studium absetzbar?
Im Rahmen des dualen Studiums absolvieren die Studierenden mehrere praktische Studiensemester in Betrieben außerhalb der Hochschule. Mit seinem solchen Betrieb hat der Student einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen, der Regelungen zu den Pflichten des Betriebes und des Studenten enthält und sogar eine monatliche Ausbildungsvergütung vorsieht.
(1) Bis 2013 gilt ebenso wie die Universität oder Fachhochschule auch der Ausbildungsbetrieb nicht als "regelmäßige Arbeitsstätte". Denn eine Bildungsmaßnahme ist stets nur vorübergehend und nicht auf Dauer angelegt. Deshalb sind die Fahrten zur Firma ebenfalls in tatsächlicher Höhe bzw. mit der Dienstreisepauschale von 30 Cent je Fahrtkilometer absetzbar, und bei einer Abwesenheit von mindestens 8 Stunden kann ein Verpflegungspauschbetrag von 6 EUR angesetzt werden (BFH-Urteil vom 16.1.2013, VI R 14/12).
(2) Seit 2014 wird bei einem Studium in Vollzeit die Bildungsstätte - also die Universität oder Fachhochschule - per Gesetz als "erste Tätigkeitsstätte" deklariert - allerdings nur dann, wenn die Ausbildung außerhalb eines Dienstverhältnisses stattfindet (§ 9 Abs. 4 Satz 8 EStG). Das duale Studium aber erfolgt stets im Rahmen eines Dienst- bzw. Ausbildungsdienstverhältnisses. Was gilt dann?
Aktuell erläutert die OFD Niedersachsen, wie eine Ausbildung im dualen System steuerlich zu beurteilen ist und was als Werbungskosten absetzbar ist: Die Auszubildenden werden durch ihren Ausbildungsvertrag bzw. Beamtenanwärter durch ihre Einstellungsverfügung einem bestimmten Betrieb zugewiesen. Diese Zuordnung umfasst die gesamte Ausbildung und somit den gesamten Zeitraum des Dienstverhältnisses (OFD Niedersachsen vom 2.8.2016, S 2353-133-St 215).
- Da es hier um eine dauerhafte Zuordnung handelt, stellt der Ausbildungsbetrieb die erste Tätigkeitsstätte dar. Daher sind die Fahrten von der Wohnung dorthin lediglich mit der Entfernungspauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer absetzbar, Verpflegungspauschbeträge werden nicht berücksichtigt.
- Werden die Auszubildenden bzw. Anwärter von ihrer ersten Tätigkeitsstätte vorübergehend in einen anderen Betrieb abgeordnet, handelt es sich um eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit. Hierfür können die Fahrten mit der Dienstreisepauschale von 30 Cent je Fahrtkilometer sowie Verpflegungspauschbeträge und Übernachtungskosten geltend gemacht werden.
- Auch bei den Fahrten zwischen Wohnung und Unterrichtsstätte im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften handelt es sich um Auswärtstätigkeiten. Auch hierfür können Reisekosten nach Reisekostengrundsätzen beansprucht werden.
- Werden die Auszubildenden bzw. Anwärter von ihrer ersten Tätigkeitsstätte für die Teilnahme an Lehrgängen vorübergehend an eine Bildungsstätte abgeordnet, handelt es sich insoweit ebenfalls um eine Auswärtstätigkeit.
- Bei Auswärtstätigkeit sind die Verpflegungspauschbeträge auf die ersten drei Monate beschränkt. Zu beachten ist aber, dass die Dreimonatsfrist bei einer Unterbrechung von mehr als vier Wochen neu beginnt. Dies ist gerade auch für den Lehrgangszeitraum zu beachten.
Tipp
Weil im Rahmen des dualen Studiums bzw. dualen Systems ein Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen wird, handelt es sich hier um ein Ausbildungsdienstverhältnis. Und deshalb sind die Ausbildungskosten - auch wenn es sich um ein Erststudium handelt - nicht lediglich begrenzt bis 6.000 Euro als Sonderausgaben, sondern in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abzugsfähig.
(2022): Was ist bei einem dualen Studium absetzbar?
Welche Fortbildungskosten kann ich absetzen?
Als Fortbildungskosten können Sie alle Kosten abziehen, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Fortbildung entstanden sind. Dazu zählen im Besonderen Teilnahmegebühren und Lernmittel.
Als Teilnahmegebühren können Sie absetzen:
- Schulgeld,
- Honorare,
- Lehrgangs-,
- Kurs-, Seminargebühren,
- Zulassungs- und Prüfungsgebühren.
Diese Gebühren können Sie in voller Höhe absetzen. Wenn Sie sich für die Fortbildung Gegenstände anschaffen, können Sie diese wie Arbeitsmittel absetzen. Dazu zählen zum Beispiel:
- Fachliteratur (Fachmagazin, Fachmagazine, Fachzeitschrift, Fachzeitschriften),
- Schreibwaren,
- Aktentasche,
- Computer,
- Schreibtisch,
- Tischlampe,
- Bücherregal,
- Diktiergerät,
- Berufskleidung (Arbeitskittel).
Beachten Sie, dass Sie diese Lernmittel aber nur im Rahmen der Fortbildung nutzen, eine private Nutzung ist nicht erlaubt.
Daneben können Sie auch Ihre Reisekosten absetzen. Dazu können Sie die Reisekostenpauschale (0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer) oder die tatsächlichen PKW-Kosten ansetzen.
In Ihrer Steuererklärung angeben können Sie auch Verpflegungspauschbeträge und Übernachtungskosten.
Außerdem können Sie so genannte Reisenebenkosten in Ihrer Steuererklärung angeben. Das sind etwa:
- Parkgebühren,
- Kosten für Gepäckaufbewahrung,
- Kosten eines Autounfalls auf einer Fahrt im Zusammenhang mit der Fortbildung,
- aber auch die Materialkosten für ein Meisterstück oder Gesellenstück im Handwerk oder auch
- Schuldzinsen für ein Darlehen zur Finanzierung der Fortbildung.
Tipp
Die neue Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag (max. 600 Euro) steht unseres Erachtens auch denjenigen zu, die sich im Studium, einer Ausbildung oder einer Weiterbildung befinden und derzeit mehr am heimischen PC lernen als in Vorlesungen oder im Präsenz-Unterricht.
(2022): Welche Fortbildungskosten kann ich absetzen?
Kann ich Fahrtkosten im Rahmen einer Fortbildung absetzen?
Wenn Sie an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen, können Sie die Fahrtkosten dafür steuerlich geltend machen. Hier gilt, dass die Fahrtkosten voll absetzbar sind. Anders als bei der Pendlerpauschale können Sie hier 30 Cent pro gefahrenen Kilometer ansetzen.
Um die Fahrtkosten (0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer) zu erfassen, legen sie auf der Seite "Fortbildungskosten" einfach einen Punkt "Fahrtkosten: X km an Y Tagen" an. Als Betrag geben Sie dann das Ergebnis Ihrer eigenen Berechnung an, z.B. Fahrtkosten: 70 km an 5 Tagen >>> 70 km x 0,30 Euro/km x 5 Tage = 105,00 Euro = abzugsfähige Fahrtkosten.
(2022): Kann ich Fahrtkosten im Rahmen einer Fortbildung absetzen?
Wann sind Sprachkurse absetzbar?
Aufwendungen für einen Sprachkurs sind als Werbungskosten absetzbar, wenn Sie die Fremdsprachenkenntnisse konkret für Ihre berufliche Tätigkeit benötigen oder eine berufliche Veränderung beabsichtigen und der neue Arbeitsplatz Kenntnisse einer Fremdsprache voraussetzt.
Ein beruflicher Grund ist gegeben, wenn Sie in einem Bereich mit Auslandskontakten arbeiten, häufig Dienstreisen ins Ausland unternehmen, die Fremdsprache als Arbeitssprache verwenden usw.
Findet der Sprachkurs im Ausland statt, können Sie bei hinreichender beruflicher Veranlassung die Kosten ebenfalls steuermindernd absetzen. Dies gilt nicht nur bei Intensivkursen, sondern auch bei Kursen, die nur Grundkenntnisse oder allgemeine Kenntnisse in einer Fremdsprache vermitteln. Denn auch das Erlernen der allgemeinen Umgangssprache kann beruflich veranlasst sein, falls dies für Ihre Tätigkeit ausreichend ist.
Seminarkosten steuerlich absetzen
Als Werbungskosten absetzbar sind neben den Seminarkosten, Kursgebühren und Prüfungsgebühren auch die Fahrtkosten, Verpflegungspauschbeträge, ggf. Unterkunftskosten, Ausgaben für Literatur, Lernsoftware usw.
Tipp: Die neue Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag (max. 600 Euro) in den Jahren 2020 und 2021 steht auch denjenigen zu, die sich im Studium, einer Ausbildung oder einer Weiterbildung befinden und derzeit mehr am heimischen PC lernen als in Vorlesungen oder im Präsenz-Unterricht.
(2022): Wann sind Sprachkurse absetzbar?
Was kann ich bei einer Aus- oder Fortbildung in Vollzeit absetzen?
Kosten einer Ausbildung oder Fortbildung können als Werbungskosten, Betriebsausgaben oder als Sonderausgaben absetzbar sein. Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung außerhalb eines Ausbildungsdienstverhältnisses und für ein Erststudium sind - jedenfalls nach derzeitiger Rechtslage - nur begrenzt bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar.
In anderen Fällen sind die Aufwendungen in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten bzw. als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar. Dies gilt auch für eine neue Berufsausbildung nach abgeschlossener Ausbildung sowie für eine Berufsausbildung im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses, z. B. Lehre, Referendariat. Ein wichtiger Posten sind die Fahrt-, Verpflegungs-, Übernachtungs- und Reisenebenkosten.
Nehmen Sie als Arbeitnehmer im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses außerhalb Ihres Betriebes an einer Bildungsmaßnahme teil, handelt es sich um eine Auswärtstätigkeit. Somit können Sie Ihre Aufwendungen nach Reisekostengrundsätzen - d.h. Fahrtkosten mit der Dienstreisepauschale, Verpflegungspauschbeträge, Reisenebenkosten, ggf. Übernachtungskosten - als Werbungskosten geltend machen.
Dies betrifft Personen, die sich neben ihrem Beruf abends und am Wochenende weiterbilden oder eine Ausbildung absolvieren. Dies war bisher so und gilt auch weiterhin.
Anders aber liegt der Fall, wenn Sie eine Bildungsmaßnahme in Vollzeit oder als Vollzeit-Studium außerhalb Ihres Arbeitsverhältnisses absolvieren:
(1) Bis 2013 wird die Bildungseinrichtung nicht zu einer "regelmäßigen Arbeitsstätte", wenn ein Arbeitnehmer eine längerfristige Bildungsmaßnahme absolviert und dabei die Bildungsstätte über vier Jahre aufsucht. Dies auch schon deshalb, weil es sich dabei nicht um eine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers handelt. Die Reisekosten sind also nach den Regeln der Auswärtstätigkeit mit Dienstreisepauschale und Verpflegungspauschbeträgen absetzbar (BFH-Urteile vom 9.2.2012, VI R 42/11 und VI R 44/10).
(2) Aber seit 2014 ist systemfremd im Gesetz festgeschrieben, dass bei Vollzeit-Bildung die Bildungseinrichtung die "erste Tätigkeitsstätte" ist (obwohl diese doch gar keine Einrichtung des Arbeitgebers ist). Das bedeutet: Die Fahrten sind lediglich mit der Entfernungspauschale absetzbar, und Verpflegungspauschbeträge werden nicht berücksichtigt. Dies gilt sowohl bei Fortbildung für den unbegrenzten Werbungskostenabzug als auch bei Ausbildung für den begrenzten Sonderausgabenabzug.
Wann liegt eine vollzeitige Bildungsmaßnahme vor?
Dies ist der Fall, wenn es sich um eine Berufsausbildung handelt und Sie daneben keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Unschädlich sind jedoch
- eine Erwerbstätigkeit bis zu 20 Wochenstunden,
- eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) oder
- eine kurzfristige Beschäftigung (Aushilfsjob).
Aktuell hat das Niedersächsische Finanzgericht gegen den Fiskus entschieden, dass ein Teilzeitstudium keine vollzeitige Bildungsmaßnahme ist, weil das Teilzeitstudium gerade nicht darauf ausgerichtet ist, dass sich der Student ihr vollumfänglich widmen muss. Vielmehr ist das Teilzeitstudium (hier: nach der eigenen Beschreibung der Fernuniversität Hagen)gerade zur Ausübung neben einer Berufstätigkeit angelegt. "Das Verständnis des Bundesfinanzministeriums, wonach ein Studium oder eine Bildungsmaßnahme im Falle einer Erwerbslosigkeit stets ein Vollzeitstudium oder eine vollzeitige Bildungsmaßnahme gegeben ist, lässt sich aus § 9 Abs. 4 Satz 8 EStG nicht herleiten" (FG Niedersachsen vom 16.2.2022, 4 K 113/20).
(2022): Was kann ich bei einer Aus- oder Fortbildung in Vollzeit absetzen?
Wie werden Kosten eines Studiums anerkannt?
Aufwendungen für das Erststudium nach dem Abitur sind nach geltendem Recht nur begrenzt bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar, während die Kosten für ein Zweitstudium oder für ein Erststudium nach einer Lehre in voller Höhe als Werbungskosten berücksichtigt werden.
Der Sonderausgabenabzug wirkt sich nur dann steuermindernd aus, wenn andere Einkünfte - auch des Ehegatten - vorliegen, von denen die Ausgaben abgezogen werden können. Ist dies nicht der Fall, verpufft die vermeintliche Steuervergünstigung wirkungslos. Was von den Ausbildungskosten im Jahr der Zahlung nicht mit Einkünften verrechnet werden kann, ist steuerlich verloren.
Das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzliche Regelung für verfassungsgemäß erklärt. Dass Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium als Erstausbildung nicht als Werbungskosten abgesetzt werden können, verstößt nicht gegen das Grundgesetz (BVerfG-Beschluss vom 19.11.2019, 2 BvL 22/14, 2 BvL 23/14, 2 BvL 24/14, 2 BvL 25/14, 2 BvL 26/14, 2 BvL 27/14, veröffentlicht am 10.1.2020).
(2022): Wie werden Kosten eines Studiums anerkannt?
Wann werden persönlichkeitsbildende Kurse anerkannt?
Bei persönlichkeitsbildenden Kursen werden nicht nur berufliche Kenntnisse vermittelt, sondern auch Fähigkeiten, die für die eigene Persönlichkeitsbildung nützlich sind.
In diesem Fall wollen Finanzämter die Kosten häufig nicht als Werbungskosten anerkennen.
Doch auch solche Kurse und Lehrgänge, von denen Sie persönlich profitieren, muss das Finanzamt in folgenden Fällen akzeptieren:
- Der Kurs muss primär auf die spezifischen Bedürfnisse des ausgeübten Berufs ausgerichtet sein.
- Der Teilnehmerkreis muss homogen sein, d.h. die Kursteilnehmer müssen aufgrund der Art ihrer beruflichen Tätigkeit gleichgerichtete fachliche Interessen haben.
Es ist nicht erforderlich, dass alle Teilnehmer derselben Berufsgruppe angehören. Entscheidend ist vielmehr, dass die Kursteilnehmer aufgrund der Art ihrer beruflichen Tätigkeit gleichgerichtete fachliche Interessen haben.
Der Teilnehmerkreis ist also auch dann als homogen anzusehen, wenn die Teilnehmer zwar unterschiedlichen Berufsgruppen angehören, aber in ihren jeweiligen Berufsgruppen Führungspositionen innehaben und aufgrund dieser Leitungsfunktionen an den betreffenden Kursen und Lehrgängen interessiert sind (BFH-Urteile vom 28.8.2008, BStBl. 2009 II S. 106 und 108).
Die Teilnahme an Seminaren, die hauptsächlich der Persönlichkeitsentwicklung dienen, gilt aber als überwiegend privat veranlasst. Folglich sind die Seminargebühren nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar. In diesem Sinne hat aktuell das Finanzgericht Düsseldorf entschieden (Urteil vom 15.12.2021, 10 K 2085/17 E). Zuvor hatte bereits das Thüringer Finanzgericht in einem ähnlichen Fall gleichermaßen den Abzug der Kosten versagt (Urteil vom 13.11.2019, 3 K 106/19).
Dem Urteil der Düsseldorfer Richter lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger, ein angehender selbstständiger IT-Berater, besuchte unter anderen das Seminar "The Millionaire Mind Intensive" mit den Modulen "Guerilla Business Intensive", "Train the Trainer", "Never work again", "Freedom Trader Intensive" und "Enlightened Warrior".
Die Veranstaltungen dienten dazu, den Teilnehmern Möglichkeiten aufzuzeigen, im Leben finanziell erfolgreicher zu werden. In dem Modul "Never work again" wurde unterrichtet, wie man Einkommen aus aktiver Tätigkeit durch passives Einkommen ersetzen kann. Die Seminar- samt Nebenkosten beliefen sich auf über 20.000 Euro.
Nach Auffassung der Richter sind die Aufwendungen nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar, weil ein hinreichender Zusammenhang zwischen den Inhalten der Seminare und der späteren Beratungstätigkeit nicht erkennbar ist. Vielmehr handele es sich bei den besuchten Seminaren im Wesentlichen um Veranstaltungen, die ausschließlich oder zumindest teilweise eine Veränderung der eigenen Ansichten und Einstellungen bezweckten.
(2022): Wann werden persönlichkeitsbildende Kurse anerkannt?