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Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025):

Feldhilfen

Zuordnung

Wählen Sie hier bitte aus, wem die virtuelle Währung oder der Token gehört.

Handelt es sich um ein Gemeinschaftseigentum beider Ehepartner, erfolgt eine Aufteilung im Verhältnis 50:50.

Anschaffungszeitpunkt

Geben Sie hier bitte den Tag an, an dem Sie die virtuelle Währung oder den Token erworben haben.

Die Veräußerung von virtuellen Währungen aus dem Privatvermögen ist nur steuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als ein Jahr beträgt.

Ist die 1-jährige Spekulationsfrist abgelaufen, müssen Gewinne unabhängig von deren Höhe nicht mehr versteuert werden. Sie sind steuerfrei und müssen in der Steuererklärung nicht angegeben werden.

Veräußerungszeitpunkt

Geben Sie hier bitte den Tag an, an dem Sie die virtuelle Währung oder den Token verkauft haben.

Die Veräußerung von virtuellen Währungen aus dem Privatvermögen ist nur dann steuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als ein Jahr beträgt.

Ist die 1-jährige Spekulationsfrist abgelaufen, müssen Gewinne unabhängig von deren Höhe nicht mehr versteuert werden. Sie sind steuerfrei und müssen in der Steuererklärung nicht angegeben werden.

Verkaufspreis

Geben Sie hier den Verkaufspreis an, den Sie bei der Veräußerung der virtuellen Währung oder des Tokens erzielt haben.

Anschaffungskosten

Geben Sie hier die Anschaffungskosten an, die Sie beim Erwerb der virtuellen Währung oder des Tokens gezahlt haben.

Werbungskosten in Zusammenhang mit dem Verkauf

Geben Sie hier die Werbungskosten an, die Ihnen in Zusammenhang mit dem Verkauf der virtuellen Währung oder des Tokens entstanden sind.

Gewinn

Gewinn bzw. Verlust, der Ihnen aus dem privaten Veräußerungsgeschäft entstanden ist.