Wenn Ihr Umzug beruflich bedingt ist, können Sie die daraus resultierenden Kosten als Werbungskosten abziehen. Ein beruflicher Grund ist zum Beispiel in folgenden Fällen gegeben:
Ihr Arbeitgeber verlegt seinen Standort.
Sie ziehen um, weil Sie den Arbeitgeber gewechselt haben.
Ihr Arbeitgeber hat Sie versetzt.
Sie verringern durch den Umzug die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheblich. Dabei sollte sich die tägliche Fahrzeit um mindestens eine Stunde verringern.
Sie beziehen oder räumen eine Dienstwohnung.
Sie ziehen an den Arbeitsort, um eine doppelte Haushaltsführung zu beenden.
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