Das Klimaschutzprogramm sorgt mit ausgeweiteten Förderprogrammen dafür, dass möglichst viele Eigentümer/innen bei Bedarf zeitnah in die Modernisierung ihrer Wohnungen investieren können. Im Rahmen des Klimaschutzprogramms werden die folgenden Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung gefördert:
Darüber hinaus wird die energetische Baubegleitung und Fachplanung steuerlich gefördert.
Zugegebenermaßen denkt man bei energetischen Maßnahmen in erster Linie an Wärmedämmungen, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren oder die Erneuerung der Heizungsanlage. Etwas weniger bekannt ist, dass seit 2021 auch der "sommerliche Wärmeschutz" förderfähig ist. Dies ergibt sich - etwas versteckt - aus der Anlage 4a zur ESanMV.
Dort heißt es konkret: "Gefördert wird der Ersatz oder erstmalige Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung zum Beispiel über Lichtlenksysteme oder strahlungsabhängige Steuerung. Dabei sind die Vorgaben der DIN 4108-2:2013-02 zum sommerlichen Mindestwärmeschutz einzuhalten."