Anspruch auf staatliche Förderung über einen Riester-Vertrag haben alle, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Bei Verheirateten genügt es, wenn ein Ehegatte die Voraussetzungen erfüllt, dann kann sich auch der Partner die Förderung sichern.
Wenn bei Ehepaaren nur ein Partner zum förderfähigen Personenkreis gehört, gilt eine Sonderregelung. Beide Partner können eigene Verträge abschließen und die Riester-Förderung erhalten. Allerdings muss der nur "mittelbar" begünstigte Ehegatte den Sockelbetrag von 60 Euro einzahlen.