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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: -

Tragen Sie hier die 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer ein, die Ihnen schriftlich vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt wurde.

In der Steuererklärung müssen Sie grundsätzlich die Steuer-Identifikationsnummer Ihrer Kinder angeben. Diese Nummer ist erforderlich, um Kinderfreibeträge sowie Freibeträge für Betreuungs-/ Erziehungs- und Ausbildungsbedarf zu berücksichtigen. Außerdem werden die Daten für Abgleiche mit den Kindergeldkassen und bei Übertragungssachverhalten in Bezug auf die Freibeträge genutzt.

Die Angabe der Steuer-ID ist für die elektronische Übermittlung an das Finanzamt obligatorisch, es sei denn, das Kind ist im Ausland gemeldet.

Hinweise:

Bei Neugeborenen teilt Ihnen das Bundeszentralamt für Steuern die Steuer-Identifikationsnummer automatisch per Brief mit, sobald es die notwendigen Daten vom Einwohnermeldeamt erhalten hat.

Sollte Ihnen die Steuer-ID nicht mehr vorliegen, können Sie diese beim Bundeszentralamt für Steuern anfordern. Sie wird Ihnen dann per Post zugesandt.

Anforderung Identifikationsnummer