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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: -

Wählen Sie "ja" aus, wenn Sie in 2023

  • Einkünfte aus sonstigen Leistungen (Anlage SO, 1. Teil),
  • Einkünfte aus Veräußerungsgeschäften (Immobilien, Wirtschaftsgüter, u. ä.) (Anlage SO, 2. Teil),
  • Steuerfreie Einkünfte nach einem DBA (Anlage AUS)

erzielt haben oder

  • ausländische Steuern auf Einkünfte gezahlt haben, die Sie in Deutschland anrechnen lassen wollen (Anlage AUS).