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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: -

Geben Sie hier die ausländischen Kapitalerträge ein, die der Abgeltungssteuer unterliegen oder in Deutschland der Abgeltungssteuer unterliegen würden.

Für die Beantragung der unbeschränkten Steuerpflicht und für die Anwendung der personen- und familienbezogenen Steuervergünstigungen ist die Höhe der Auslandseinkünfte, die während der Zeit im Ausland erzielt wurden und die nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben, zu prüfen.

Die Umrechnung von Einkünften in ausländischer Währung muss auf Monatsbasis mit dem Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank erfolgen. Wird Arbeitslohn in der Währung des Tätigkeitsstaates ausgezahlt, ist er bei Zufluss nach dem von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten monatlichen Euro-Durchschnittsreferenzkurs umzurechnen (BMF-Schreiben vom 3.5.2018 ( IV B 2 - S 1300/08/10027, BStBl 2018 I S. 643).

Hier finden Sie eine Übersicht über die Umrechnungskurse auf Jahresbasis für die wichtigsten ausländischen Währungen.