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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: -

Geben Sie den Namen und den Vornamen der von Ihnen unterstützten Person an.

Unterstützungsleistungen sind im Jahre 2023 höchstens bis zu 10.908 Euro steuerlich abzugsfähig.

Begünstigt sind:

  • Eltern und Großeltern
  • Kinder und Enkelkinder
  • Getrennt lebender oder geschiedener Ehepartner
  • Mutter eines nichtehelichen Kindes

Die unterstützte Person muss bedürftig sein, d.h. keine oder nur geringe eigene Einkünfte oder Bezüge haben und kein oder nur ein geringes Vermögen besitzen.