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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: -

Wählen Sie "ja", wenn Ihr Kind im Jahr 2023 zu irgendeinem Zeitpunkt arbeitslos war.

Ihr Kind gilt als arbeitslos, wenn es:

  • sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat,
  • in keinem Beschäftigungsverhältnis steht,
  • eine versicherungspflichtige Beschäftigung von mind. 15. Wochenstunden sucht

Auch Kinder, die nur einen Minijob ausüben oder bei einer selbständigen Tätigkeit nicht mehr als 520 Euro (bis 30.09.2022: 450 Euro) verdienen, gelten als arbeitslos.

Für jeden Monat, in dem das Kind arbeitslos war, haben Sie Anspruch auf den zeitanteiligen Kinder- und Erziehungsfreibetrag, sofern Ihr Kind zwischen 18 und 21 Jahren alt ist.