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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person

Geben Sie hier das Kindschaftsverhältnis zu einer weiteren Person (Vater bzw. Mutter).

Ein Kindschaftsverhältnis im Einkommensteuerrecht liegt nur dann vor, wenn es sich um ein leibliches Kind, ein Adoptivkind oder um ein Pflegekind handelt.