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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Beiträge (ohne Zulage)

Tragen Sie hier die im 2023 eingezahlten Beiträge ohne Zulagen und ohne Tilgungsleistungen ein.

Der Anbieter, also die Bank oder Versicherung, schickt Ihnen in der Regel einmal im Jahr die sogenannte Anbieterbescheinigung zu. Sie erhalten ein Exemplar für Ihre persönlichen Unterlagen und ein weiteres mit dem Vermerk "Zur Vorlage beim Finanzamt". Diese Bescheinigung müssen Sie im Original Ihrer Steuererklärung beilegen.

Auf Ihrer Anbieterbescheinigung finden Sie alles, was Sie brauchen:

  • Anbieternummer,
  • Zertifizierungsnummer und
  • Vertragsnummer und
  • Höhe der in 2023 geleisteten Beiträge
  • Höhe der in 2023 geleisteten Tilgungsleistungen