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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2022) Waren Sie selbständig oder hatten eine Fotovoltaikanlage? (Anlage G, S, EÜR)

Wählen Sie "ja" aus, wenn Sie in 2022

  • Einkünfte aus einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit (Anlage S)
  • Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb (Anlage G) oder
  • Einkünfte aus einer Fotovoltaikanlage (ebenfalls Anlage G)

erzielt haben.

Für jede selbständige Tätigkeit und jeden Betrieb ist zudem eine Bilanz oder eine Anlage EÜR elektronisch zu übermitteln.

Betreiber kleiner Fotovoltaikanlagen bis 10 kW können schriftlich beantragen, dass die Anlage nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird ("Liebhaberei-Wahlrecht"). Als Folge darf zukünftig auf die Erstellung und Abgabe einer Einnahmen-Überschussrechnung verzichtet werden. Gewinne aus der Anlage müssen nicht mehr versteuert werden (BMF-Schreiben vom 2.6.2021, BStBl 2021 I S. 722).