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Feldhilfe: (2017) Bezeichnung, z.B. Name der Bank

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Bezeichnung, z.B. Name der Bank

Geben Sie hier eine Bezeichnung für die Bescheinigung oder Kapitalerträge an, z.B.:

  • Name der Bank 
  • Name der Anleihe
  • Name des Investmentfonds
  • Name der Aktie

Ab dem Steuerjahr 2017 müssen Sie keine Steuerbescheinigung für inländische Kapitalerträge mehr mit Ihrer Steuererklärung einreichen. Allerdings gilt ab 2017 die sogenannte Belegvorhaltepflicht, d.h. Sie müssen auf Anforderung des Finanzamts die Steuerbescheinigung nachreichen können.

Lediglich wenn Sie Verluste geltend machen wollen oder aber Steuern auf bestimmte Erträge angerechnet werden sollen, ist weiterhin die Steuerbescheinigung immer zusammen mit der Steuererklärung einzureichen.