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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Wurde die Immobilie teilweise selbstgenutzt oder unentgeltlich überlassen?

Geben Sie an, ob die Immobilie teilweise selbstgenutzt wurde.

Wichtig: Für ausschließlich selbstgenutzte Gebäude und Gebäudeteile ist keine "Anlage V" auszufüllen.