Feldhilfe: (2016) Mein Wohnsitz lag - zumindest zeitweise - in einem niedrig besteuernden Gebiet im Sinne des § 2 Absatz 2 AStG Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter: (2023): Mein Wohnsitz lag - zumindest zeitweise - in einem niedrig besteuernden Gebiet im Sinne des § 2 Absatz 2 AStG Mein Wohnsitz lag - zumindest zeitweise - in einem niedrig besteuernden Gebiet im Sinne des § 2 Absatz 2 AStG Machen Sie hier nur Angaben, wenn Sie im Laufe des Jahres 2016 nach Deutschland gezogen oder ins Ausland weggezogen sind.