Feldhilfe:
(2015)
Haben Sie weitere besondere Lohnbestandteile erhalten (z.B. Entschädigungen, Abfindungen oder Vergütungen für mehrere Ja
Wenn Sie weitere besondere Lohnbestandteile erhalten haben, wählen Sie "Ja" aus.
Besondere Lohnbestandteile sind z.B. Entschädigungen, Abfindungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten, Stock Options.
Soweit für besondere steuerfreie Lohnbestandteile die sog. Fünftel-Regelung nach § 34 EStG zur Anwendung kommt, sind die Eintragungen vorzunehmen.
Zu Einzelheiten bzgl. der besonderen steuerfreien Lohnbestandteile beachten Sie bitte das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 14.9.2006, BStBl I S. 532.