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Feldhilfe: (2015) Spenden und Mitgliedsbeiträge

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Spenden und Mitgliedsbeiträge

Um Angaben zu Spenden und Mitgliedsbeiträgen für steuerbegünstigte Zwecke zu machen, setzen Sie hier ein Häkchen.

In der Steuererklärung können Sie Spenden und Mitgliedsbeiträge geltend machen an

  • kirchliche oder soziale Organisationen,  
  • politische Parteien,   
  • unabhängige Wählervereinigungen,   
  • Stiftungen.   

Wichtig: Mitgliedsbeiträge für Sport-, Heimat-, Tierzucht-, Gesangs- und Musikvereine o.ä. werden nicht berücksichtigt.