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Feldhilfe: (2015) Soll ein Anlage EÜR für diese Tätigkeit erzeugt werden?*

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Soll ein Anlage EÜR für diese Tätigkeit erzeugt werden?*

In der Regel ist die Anlage EÜR (Einnahmeüberschussrechnung) der Steuererklärung für jede Tätigkeit bzw. für jeden Betrieb beizufügen, wenn die Bruttoeinnahmen 17.500 Euro übersteigen.

Von der Erstelluing einer EÜR sind Kleinunternehmer mit Betriebseinnahmen unter 17.500 Euro jährlich ausgenommen. Sie können Ihren Gewinn wie bisher formlos ermitteln (zum Beispiel einfach mit einer Tabellenkalkulation wie Microsoft Excel) und einreichen. Wenn Ihre Bruttoeinnahmen unter 17.500 Euro liegen, können Sie daher hier angeben, ob Sie eine Anlage EÜR trotzdem für diese Tätigkeit erzeugen wollen.

 

Kleinstunternehmer, deren Betriebseinnahmen (Umsatz, nicht Gewinn!) weniger als 17.500 Euro brutto betragen, brauchen das Steuerformular "Anlage EÜR" nicht auszufüllen. Sie können Ihren Gewinn formlos durch Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermitteln und diese Aufzeichnung der Steuererklärung beilegen (BMF-Schreiben vom 10.2.2005, BStBl. 2005 I S. 320).